Die vom europäischen Gesetzgeber mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken bezweckte Vollharmonisierung im Bereich von unlauteren Geschäftspraktiken im Verhältnis B2C (vgl ErwGr 14 f) wurde noch nicht erreicht, da noch große Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen bestehen, insbesondere in Anbetracht der von der Richtlinie offen gelassenen Fragen. Es ist deswegen umso wichtiger, die schon harmonisierten abstrakten Tatbestände so zu konkretisieren, dass jeder von diesen eine hoffentlich identische Bedeutung für alle Mitgliedstaaten bekommt. In der Ryanair-Entscheidung werden verschiedene wichtige Knotenpunkte des Rechts der unlauteren Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern berührt. Während die Behörde auf der einen Seite interessante Lösungen vorschlägt, lässt sie auf der anderen Seite viele andere Fragen offen. Hier gibt es bestenfalls Anregungen in die Richtung einer effektiveren Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. Die im Vergleich weit fortgeschrittene italienische Rechtsprechung liefert dafür wichtige Anhaltspunkte.

Unlautere Geschäftspraktiken und Luftbeförderungsverträge: Der Fall Ryanair und die Leitlinien der italienischen Rechtsprechung

DE FRANCESCHI, Alberto
2012

Abstract

Die vom europäischen Gesetzgeber mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken bezweckte Vollharmonisierung im Bereich von unlauteren Geschäftspraktiken im Verhältnis B2C (vgl ErwGr 14 f) wurde noch nicht erreicht, da noch große Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen bestehen, insbesondere in Anbetracht der von der Richtlinie offen gelassenen Fragen. Es ist deswegen umso wichtiger, die schon harmonisierten abstrakten Tatbestände so zu konkretisieren, dass jeder von diesen eine hoffentlich identische Bedeutung für alle Mitgliedstaaten bekommt. In der Ryanair-Entscheidung werden verschiedene wichtige Knotenpunkte des Rechts der unlauteren Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern berührt. Während die Behörde auf der einen Seite interessante Lösungen vorschlägt, lässt sie auf der anderen Seite viele andere Fragen offen. Hier gibt es bestenfalls Anregungen in die Richtung einer effektiveren Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. Die im Vergleich weit fortgeschrittene italienische Rechtsprechung liefert dafür wichtige Anhaltspunkte.
2012
DE FRANCESCHI, Alberto
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