Die Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher und der Vorschlag der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht setzen spezifische Bestimmungen in Bezug auf die Informationspflichten im E-Commerce. Auf dieser Basis müssen die EU-Mitgliedstaaten wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die aufgrund der genannten Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Vorschriften festlegen, und die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen treffen. Der EU-Gesetzgeber hat jedenfalls eine Reihe von Sanktionen vorgesehen, die im Fall eines Verstoßes des Unternehmers gegen bestimmte vorvertraglichen Informationspflichten sowie gegen spezifische „formale Anforderungen“ Anwendung finden. Mit spezifischem Bezug auf das E-Commerce und um eine angemessene Schutz gegen die Abo- und Kostenfalle im Internet zu gewähren, sehen sowohl die Richtlinie 2011/83/EU als auch der Verordnungsvorschlag eine sog. Button-Lösung vor. Diesbezüglich bedarf diese Vorschrift eine Koordination mit der Regelung der unbestellten Leistungen und der unlauteren Geschäftspraktiken. Auch das Spannungsverhältnis zwischen der genannten „Button-Lösung“ und den Bestimmungen der Richlinie 2000/31/EG über den E-Commerce zeigt sich in diesem Zusammenhang aufklärungsbedürftig.

Informationspflichten und „formale Anforderungen“ im Europäischen E-Commerce - Das Spannungsverhältnis zwischen der Richtlinie über Verbraucherrechte, dem geplanten Europäischen Kaufrecht und der E-Commerce-Richtlinie

DE FRANCESCHI, Alberto
2013

Abstract

Die Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher und der Vorschlag der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht setzen spezifische Bestimmungen in Bezug auf die Informationspflichten im E-Commerce. Auf dieser Basis müssen die EU-Mitgliedstaaten wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die aufgrund der genannten Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Vorschriften festlegen, und die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen treffen. Der EU-Gesetzgeber hat jedenfalls eine Reihe von Sanktionen vorgesehen, die im Fall eines Verstoßes des Unternehmers gegen bestimmte vorvertraglichen Informationspflichten sowie gegen spezifische „formale Anforderungen“ Anwendung finden. Mit spezifischem Bezug auf das E-Commerce und um eine angemessene Schutz gegen die Abo- und Kostenfalle im Internet zu gewähren, sehen sowohl die Richtlinie 2011/83/EU als auch der Verordnungsvorschlag eine sog. Button-Lösung vor. Diesbezüglich bedarf diese Vorschrift eine Koordination mit der Regelung der unbestellten Leistungen und der unlauteren Geschäftspraktiken. Auch das Spannungsverhältnis zwischen der genannten „Button-Lösung“ und den Bestimmungen der Richlinie 2000/31/EG über den E-Commerce zeigt sich in diesem Zusammenhang aufklärungsbedürftig.
2013
DE FRANCESCHI, Alberto
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