Der Beitrag befasst sich mit den sog. Antidiskriminierungsrichtlinien der "neuen Generation", die die Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung auf das allgemeine Vertragsrecht erweitert und von den Mitgliedstaaten den Erlass entsprechender Umsetzungsbestimmungen gefordert haben. Sie verlangen dabei nach "wirksamen, verhaeltnismaessigen und abschreckenden" Sanktionen und folgen damit dem Konzept der Mindestharmonisierung. Vorliegend wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie der nationale - deutsche und italienische - Gesetzgeber die ihm zur Verfuegung stehenden Spielraeume genuzt hat, um diese Mindestvorgaben zu konkretisieren. Auch den Verfassern des Academic Draft Common Frame of Reference stellte sich die Frage nach einer Konkretisierung der Richtlinienvorgaben: Letztere fungieren als Basis der Acquis-Principles, die im Bereich Diskriminierungsschutz wiederum als Hauptrechtsquelle des DCFR wirken. Vergleichsweise werden daher die Regelungen dargstellt, die bei Verletzung der Bestimmungen zum Diskriminierungsschutz im Rahmen des DCFR getroffen werden.
Antidiskriminierungsrecht und Sanktionssystem: Die Konkretisierung gemeinschaftsrechtlicher Mindestvorgaben,
HABERL, Sonja Elisabeth
2009
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den sog. Antidiskriminierungsrichtlinien der "neuen Generation", die die Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung auf das allgemeine Vertragsrecht erweitert und von den Mitgliedstaaten den Erlass entsprechender Umsetzungsbestimmungen gefordert haben. Sie verlangen dabei nach "wirksamen, verhaeltnismaessigen und abschreckenden" Sanktionen und folgen damit dem Konzept der Mindestharmonisierung. Vorliegend wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie der nationale - deutsche und italienische - Gesetzgeber die ihm zur Verfuegung stehenden Spielraeume genuzt hat, um diese Mindestvorgaben zu konkretisieren. Auch den Verfassern des Academic Draft Common Frame of Reference stellte sich die Frage nach einer Konkretisierung der Richtlinienvorgaben: Letztere fungieren als Basis der Acquis-Principles, die im Bereich Diskriminierungsschutz wiederum als Hauptrechtsquelle des DCFR wirken. Vergleichsweise werden daher die Regelungen dargstellt, die bei Verletzung der Bestimmungen zum Diskriminierungsschutz im Rahmen des DCFR getroffen werden.I documenti in SFERA sono protetti da copyright e tutti i diritti sono riservati, salvo diversa indicazione.