Die Studien zur Zensur im 16. und 17. Jahrhundert bieten interessante Lesarten, um die rechtlichen und institutionellen Umwandlungen, die die Bildung der modernen Staaten begleitet haben, zu verstehen. Die Strategien zur Verstärkung der Zentralgewalt, deren Ziel die Zentralisierung von sozialen Kontrollinstrumenten war, verdeutlichen, dass der Zensur bei der Ergänzung der vom Gesetz frei gelassenen Räume zur Disziplinierung eine wichtige Rolle zukam. Das öffentliche Interesse an Disziplinierung drückt sich in der minutiösen Regulierung sämtlicher Aspekte des privaten und öffentlichen Lebens der Untergebenen aus: erreicht wurde dies durch ein dichtes Netz von veränderbaren und an die unterschiedlichen Umstände anpassungsfähigen polizeilichen Anordnungen, die nicht streng gesetzlicher, sondern vielmehr verwaltungsrechtlicher Art waren und von unterschiedlichen – mit mehr oder weniger umfangreicher Macht ausgestatteten – Subjekten erlassen wurden. Die Zensur wird vom Staat weitgehend dazu genutzt werden, um dem gesetzlichen Absolutismus auch eine zentralisierte Kontrolle in Bezug auf die verbliebenen Freiheitsräume der Untergebenen zur Seite zu stellen: zwar werden viele der vorher durch die Zensur geregelten Vorschriften mit Strafen belegt, jedoch nur durch eine Methode, die aufgrund des geringeren Umfangs der gesetzlich vorgesehenen Strafe und der geringeren sozialen Brandmarkung bei der Definition der Strafnorm zweideutige Grenzen verminderter Legalität und verwaltungsrechtlichen Ermessens aufrechterhält.

Rezension zu Lucia Bianchin, "Dove non arriva la legge. Dottrine della censura nella prima età moderna", Bologna, Il Mulino, 2005

PIFFERI, Michele
2007

Abstract

Die Studien zur Zensur im 16. und 17. Jahrhundert bieten interessante Lesarten, um die rechtlichen und institutionellen Umwandlungen, die die Bildung der modernen Staaten begleitet haben, zu verstehen. Die Strategien zur Verstärkung der Zentralgewalt, deren Ziel die Zentralisierung von sozialen Kontrollinstrumenten war, verdeutlichen, dass der Zensur bei der Ergänzung der vom Gesetz frei gelassenen Räume zur Disziplinierung eine wichtige Rolle zukam. Das öffentliche Interesse an Disziplinierung drückt sich in der minutiösen Regulierung sämtlicher Aspekte des privaten und öffentlichen Lebens der Untergebenen aus: erreicht wurde dies durch ein dichtes Netz von veränderbaren und an die unterschiedlichen Umstände anpassungsfähigen polizeilichen Anordnungen, die nicht streng gesetzlicher, sondern vielmehr verwaltungsrechtlicher Art waren und von unterschiedlichen – mit mehr oder weniger umfangreicher Macht ausgestatteten – Subjekten erlassen wurden. Die Zensur wird vom Staat weitgehend dazu genutzt werden, um dem gesetzlichen Absolutismus auch eine zentralisierte Kontrolle in Bezug auf die verbliebenen Freiheitsräume der Untergebenen zur Seite zu stellen: zwar werden viele der vorher durch die Zensur geregelten Vorschriften mit Strafen belegt, jedoch nur durch eine Methode, die aufgrund des geringeren Umfangs der gesetzlich vorgesehenen Strafe und der geringeren sozialen Brandmarkung bei der Definition der Strafnorm zweideutige Grenzen verminderter Legalität und verwaltungsrechtlichen Ermessens aufrechterhält.
2007
censura; Bodin; sovranità; Stato Moderno; governo dello Stato; Althusius
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